Fluggastrechte bei Problemen mit dem Flug

Eine Urlaubsreise hat in der Regel Entspannung und Entschleunigung zum Ziel. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn etwas beim Flug schiefläuft – ob Verspätung oder gar Absage. Glücklicherweise hat man hierbei, je nach Situation, die Möglichkeit, Fluggastrechte in Anspruch zu nehmen und etwa eine Entschädigung zu erwirken.

Fluggastrechte

Einige Bedingungen sind grundsätzlich zu erfüllen, damit Fluggastrechte geltend gemacht werden können. So muss man zur angegebenen Boarding-Zeit oder 45 Minuten vor dem Abflug bereits eingecheckt haben. Weiters sollte der Flug aus einem EU-Land ausgegangen sein bzw. – bei einem Flug aus einem Drittland in die EU – die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben.

Verspätung des Fluges

Ist ein Flug verspätet hängen die Ansprüche der Fluggäste von mehreren Faktoren wie der Dauer der Verspätung und der Entfernung ab. So stehen einem bei Flügen mit einer Verzögerung von zwei Stunden (Flüge bis 1 500 km) bzw. drei Stunden (Flüge in der EU über 1 500 km und andere Flüge von 1 500 km bis 3 500 km) oder vier Stunden (alle übrigen Flüge) Mahlzeiten und Getränke als auch zwei Telefongespräche, Emails o. Ä. zu. Außerdem kann man, abhängig von der Situation, auch Anspruch auf eine Hotelunterbringung haben.

Zudem gelten bei einer Verspätung über drei Stunden folgende Entschädigungen:

  • Flüge bis 1 500 km: 250 Euro
  • Flüge innerhalb der EU über 1 500 km (ansonsten 1 500 bis 3 500 km): 400 Euro
  • andere Flüge über 3 500 km: 600 Euro

Prinzipiell ist es ratsam, sich vor Ort die Verspätung inklusive dem Grund bestätigen zu lassen. Die Website AirHelp hilft, die teils zeitraubenden und komplizierten Abläufe bei einer Flugentschädigung abzuwickeln und die entsprechenden Dokumente einzureichen.

Absage des Fluges

Kommt es zu einer Absage des Fluges, kann man aus mehreren Möglichkeiten wählen. Zum einen hat man ein Anrecht auf die vollständige finanzielle Erstattung des nicht konsumierten Teiles der Reise oder auch der vollständigen Reise, sofern der Flug insgesamt zwecklos geworden ist. Zum anderen hat man Anspruch auf eine schnellstmögliche alternative Beförderung zum Ziel bzw. eine Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt. Des Weiteren stehen einem, je nach Wartezeit, Verpflegung, Unterbringung in einem Hotel sowie die Möglichkeit zur Kommunikation zu.

Analog zur Flugentschädigung bei Verspätung kann man auch bei Absage eine Entschädigung beantragen:

  • Flüge bis 1 500 km: 250 Euro
  • Flüge innerhalb der EU über 1 500 km (ansonsten 1 500 bis 3 500 km): 400 Euro
  • andere Flüge über 3 500 km: 600 Euro

Ein Flug in den Urlaub ist eigentlich mit positiven Gefühlen verbunden, obgleich das Fliegen selbst für viele eher stressig sein kann. Insbesondere wenn es zu Komplikationen wie Verspätungen und Absagen kommt. In diesem Fall ist es wichtig, über die eigenen Fluggastrechte Bescheid zu wissen, um gegebenenfalls richtig handeln zu können. Organisationen wie AirHelp schaffen dabei Abhilfe.

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