Pflegebedürftige Menschen wünschen sich, im Alter selbstbestimmt leben zu können. Dieser Wunsch trotz entsprechender Beeinträchtigung sollte keineswegs unerfüllt bleiben. Menschen, welche pflege- bzw. hilfsbedürftig sind, haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Freiheit, die Würde und die Selbstbestimmung bleiben ein Leben lang bestehen. Pflegebedürftige Menschen und Menschen, welche eine Unterstützung benötigen, sollten gestärkt werden, durch Hilfe zur Selbsthilfe ihre Selbstbestimmung beizubehalten. Mit einem persönlichen Pflegekonzept werden die Eckpfeiler gesteckt, welche Begleitung bzw. Betreuung benötigt wird. Mit dem Älterwerden geht oftmals eine gewisse Pflegebedürftigkeit einher. Unterstützung wird benötigt und der Gesetzgeber stuft die notwendige Pflege in die Grade 1 bis 5 ein. Die Gradzahl gibt Auskunft darüber, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Von Mensch zu Mensch
Die Pflegeberatung offeriert die unterschiedlichen Pflegeformen sowie deren Unterbringung. Staatliche und private Stellen bieten die Möglichkeit, sich grundlegend zu informieren. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch, eine Pflegeberatung mit einem ausgebildeten Pflegeberater zu erhalten. Die Beratungsstelle kann frei gewählt werden und muss nicht zwingend ein Wohnort sein. Wird eine Beratungsstelle als nicht passend empfunden, dann sollte nicht lange gezögert werden, um eine weitere Stelle zu kontaktieren. Auch dieser Schritt gehört zur Selbstbestimmung im Alter. Erst nach Abschluss der Beratung und mit der Erstellung eines Konzeptes wird ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Es empfiehlt sich, nach Möglichkeit, Angehörige um Begleitung zu bitten. Oftmals fällt es persönlich schwer, die für sich richtigen Entscheidungen zu treffen. Je nach Pflegegrad und dem körperlichen Zustand kann die persönliche Selbstbestimmung ohne Einschränkungen wahrgenommen werden. Leider ist dies nicht immer der Fall und die Angehörigen müssen entsprechende Schritte einleiten. Es ist immer wünschenswert, so lange wie möglich für sich selbst sorgen zu können. Wird Hilfe benötigt, dann sollte auf die eigene Selbstbestimmung ein Hauptaugenmerk geworfen werden.
Glücklichsein im Alter
Jede Lebensphase besitzt seine wunderschönen und auch herausfordernde Zeiten. Die Betreuung Pflegebedürftiger ist ein allumfassendes und gleichzeitig sensibles Thema. Körperliche wie geistige Beeinträchtigungen stellen Angehörige vor große Herausforderungen, welche nicht immer alleine bewältigt werden können. Umso wichtiger wird der achtsame Umgang mit sich selbst. Durch die demografische Entwicklung rückt die Altenpflege immer stärker in den Fokus. Dabei sollte das Ziel sein, die Selbstbestimmung so gut es geht aufrechtzuerhalten. Ein altersgerechtes Wohnen in der Pflege steht für einen wichtigen Baustein. Grundsätzlich ist die Pflege zu Hause für die Betroffenen die erste Wahl. Durch ein barrierefreies Wohnen wird die Basis geschaffen. Umbaumaßnahmen werden von den Krankenkassen gefördert. Medizinische Unterstützung kann durch eine Pflegekraft für zu Hause ermöglicht werden. Die sogenannte Behandlungspflege deckt die medizinischen Tätigkeiten, wie bspw. das Insulinspritzen oder das Verband wechseln ab. Wurde der Pflegegrad anerkannt, dann wird durch die Pflegeversicherung ein Entlastungsbetrag angeboten. So kann die Eigenständigkeit des angehörigen Pflegebedürftigen gefördert werden. Dieser Betrag wird zweckgebunden ausgezahlt. Hilfreiche Maßnahmen wie Tagespflege oder Haushaltsunterstützung bzw. Betreuungsdienste können von diesem Betrag beglichen werden.
Die Grundpflege sowie häusliche Pflege zu Hause
Unterstützende Leistungen im Zuhause helfen dabei, so viel wie möglich Eigenständigkeit zu bewahren. Die Grundpflege kann zudem im Alten- oder Pflegeheim sowie im Krankenhaus stattfinden. Die häusliche Pflege tritt dann in Kraft, wenn die Angehörigen diese nicht leisten können. Verschiedene Aufgaben werden von einem erfahrenen Personal übernommen. Mit der Langzeitpflege tritt die Sozialfürsorge in Kraft. Die notwendige Zeit, welche eine Langzeitpflege zu Hause beinhaltet, wird durch die private Pflegekraft gewährleistet. Bei der Palliativpflege werden die Menschen in einem Hospiz oder in einer Palliativstation stationär versorgt. Bei allen ist entscheidend, welcher Pflegegrad genehmigt wurde. Dieser bestimmt die jeweilige Kostenübernahme.
Der Aufenthalt im Pflegeheim
Nicht immer können die Pflegebedürftigen zu Hause bleiben. Eine Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim wird notwendig. Alternativ kann ein Betreutes Wohnen gewählt werden. Die unterschiedlichen Formen der Unterbringung beinhalten verschiedene Leistungen. Es ergeben sich jeweils Vor- und Nachteile, welche mit den Graden der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen. Mit der Neufassung des Jahres 2017 kam es durch das zweite Pflegestärkungsgesetz zu etlichen Vorteilen für die Pflegebedürftigen. Nicht mehr das zeitliche Kriterium ist ausschlaggebend für die Pflege, sondern die individuellen Bedürfnisse. Somit findet eine fairere Verteilung der Leistungen statt. Zusätzlich bietet die Pflegezusatzversicherung die Möglichkeit, weitere Leistungen im Alter zu erwerben. Diese beinhalten u. a. ein Tagegeld eine Pflegerente bzw. Kostenübernahme von weiteren Pflegeleistungen. Bei aller notwendiger Unterstützung im Alter, gibt es Möglichkeiten die Selbstbestimmtheit aufrechtzuerhalten.