Wird ein Haus verkauft oder vermietet, so benötigt man einen Energieausweis. Dieser macht eine Aussage über die Energieeffizienz eines Gebäudes und kann somit verwendet werden, um Immobilien miteinander zu vergleichen bzw. laufende Kosten abzuschätzen.
Mit einem Energieausweis werden Gebäude in Energieeffizienzklassen, ähnlich wie bei Elektrogeräten, eingeteilt. So erhält man als Käufer oder Mieter einen Überblick, mit welchen Heiz- und Energiekosten zu rechnen ist. Auch für Eigentümer ist der Ausweis praktisch, um einen Anhaltspunkt zu erhalten, wie sie die energetischen Eigenschaften ihrer Immobilie verbessern können.
Wer braucht einen Energieausweis?
Wenn man ein Wohngebäude vermietet, verpachtet oder verkauft, ist ein Energieausweis Pflicht; Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler oder Gebäude mit einer Nutzfläche bis 50 Quadratmetern. Wohnt der Eigentümer selbst im Objekt, wird kein Energieausweis benötigt. Mieter, die schon seit mindestens 2006 in einer Wohnung leben, können keinen Energieausweis verlangen, da erst im Folgejahr die Regelung in Kraft getreten ist, dass auch Bestandsmieter einen Anspruch darauf haben.
Verschiedene Energieausweis
Es können zwei verschiedene Arten von Energieausweisen erstellt werden. Zum einen gibt es den sogenannten Verbrauchsausweis, zum anderen den Bestandsausweis. Bei ersterem erfolgt die Berechnung der Kennwerte aufgrund der Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren, welche nicht länger als 18 Monate zurückliegen dürfen. Dadurch ist diese Art des Ausweises zwar genauer, dafür allerdings stark vom Lüft- und Heizverhalten der Bewohner abhängig. Hinzu kommt, dass etwa die Anzahl der im Haus wohnenden Personen nicht berücksichtigt wird.
Dahingegen wird der Bedarfsausweis auf Grund der Bauunterlagen und technischen Angaben zu Gebäude und Heizung unter der Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur etc.) errechnet. Somit hat ein solcher Ausweis mehr Aussagekraft als der Verbrauchsausweis, weil er vom Verhalten der Bewohner unabhängig ist.
Energieausweis beantragen
Je nach Art des Energieausweises bekommt man diesen bei verschiedenen Stellen. Der Verbrauchsausweis wird einfach vom Energieversorger erstellt. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises sind nur zertifizierte Fachleute berechtigt. Dazu zählen Architekten, Bauingenieure, Handwerker, Schornsteinfeger etc. Hierbei ist nämlich eine persönliche Besichtigung vonnöten.
Weiters ist es möglich, den Energieausweis über ein Onlineportal erstellen zu lassen. In diesem Fall entfällt der Besichtigungstermin. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Hauseigentümer die erforderlichen Daten genau angeben, um ein zuverlässiges Ergebnis zu erhalten.
Der Energieausweis ist durchaus ein sinnvolles Dokument. Er kann verwendet werden, um Energiekosten abzuschätzen und die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern.